Wenn Sie der Ria Schneider Stiftung einen Betrag spenden oder stiften wollen, dann wirkt sich dies direkt auf Ihre Steuerlast aus, sie zahlen weniger Steuern.
Der Ria Schneider Stiftung ist vom Finanzamt die Gemeinnützigkeit zuerkannt worden, so dass Sie für Zustiftungen und Spenden von uns eine Spendenbestätigung erhalten können. Bis zu 10% des jährlichen Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte können Sie spenden oder zustiften und diesen Betrag dann in Ihrer Einkommensteuer steuermindernd absetzen.
Höhere Zuwendungen sind selbstverständlich möglich, sie wirken sich steuerbegünstigend aus.
Bitte sprechen Sie doch mal mit Ihrem Steuerberater, Sie sparen viel Steuern und tun damit etwas Gutes.
Sie vererben?
Wenn Sie mit Ihrem Erbe, ähnlich wie Frau Ria Schneider, über viele Jahre hinweg den Menschen in Notsituationen helfen wollen, können Sie auch die Ria Schneider Stiftung in Ihrem Testament begünstigen. Dann bezahlen Sie dafür KEINE ERBSCHAFTSSTEUER!
Wenn Sie ererbtes oder Ihnen geschenktes Vermögen innerhalb von 24 Monaten nach Entstehen der Steuerpflicht der Ria Schneider Stiftung zuwenden, erlischt rückwirkend die Erbschafts-und Schenkungssteuer.