Herr S. steht kurz vor der Zwangsräumung, da er die Miete nicht zahlen kann. Leicht gehandikapt, braucht er einen Betreuer, um das tägliche Leben zu meistern. Dieser kümmert sich aber monatelang nicht um ihn. So bleibt unbemerkt, dass der Arbeitsvertrag von Herrn S. ausläuft. Die Frist um Arbeitslosengeld zu beantragen verstreicht und Herr S. hat eine Zeitlang keinerlei Einnahmen. Die Mietrückstände können nicht begleichen werden. Die Ria Schneider Stiftung übernimmt die ausbleibende Miete, damit Herr S. in seiner Wohnung bleiben kann.